Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt immer dann vor, wenn die Reparaturkosten größer sind als Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Wiederbeschaffungswert
Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Betrag, den der Geschädigte aufbringen muss um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen.
Restwert
Beim Restwert handelt es sich um den Betrag, der bei der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs noch erzielt werden kann. Im Regelfall kaufen gewerbliche Restwertaufkäufer die verunfallten Fahrzeuge.
Bei der Erstellung des Schadengutachtens wird vom Gutachter festgestellt ob es sich um einen Reparaturschaden, einen wirtschaftlichen Totalschaden oder um einen Totalschaden handelt.