In der Regel wird der Leihwagen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt.
Es empfiehlt sich, vor der Anmietung eines Leihwagens, die genauen Konditionen der Versicherung zu prüfen.