Leihwagen

In der Regel wird der Leihwagen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt.

Es empfiehlt sich, vor der Anmietung eines Leihwagens, die genauen Konditionen der Versicherung zu prüfen.