Totalschaden

Totalschaden

Ein  Totalschaden liegt immer dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs übersteigen.

Bei der Erstellung des Schadengutachtens wird vom Gutachter festgestellt ob es sich um einen Reparaturschaden, einen wirtschaftlichen Totalschaden oder um einen Totalschaden handelt.