Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und möchten wissen was Sie tun müssen, um Ihren Schaden erstattet zu bekommen. Wir haben für Sie, die einzelnen Schritte, Punkt für Punkt aufgeschrieben und erklären Ihnen, was Sie beachten müssen um Ihre Rechte durchzusetzen.
Die Beweissicherung
Der Ihnen verursachte Schaden muss von einem qualifizierten und unabhängigen Gutachter besichtigt werden. Hierbei werden alle, durch den Unfall, beschädigten Teile aufgelistet und durch Fotos dokumentiert. Durch die anschließende Erstellung des Schadensgutachten können Sie die entstandenen Schäden bei der gegnerischen Versicherung gelten machen.
Kostenloses Erstgespräch nach Kontaktaufnahme
Bei dem kostenlosen Erstgespräch schildern Sie uns kurz wie der Unfall passiert ist und welche Schäden aus Ihrer Sicht entstanden sind. Wenn möglich können Sie uns hier bereits einige Fotos vom Unfallschaden senden (z.B. per WhatsApp). Anschließend erklären wir Ihnen die möglichen vorgehensweisen zur Schadensabwicklung. Sie können nun entscheiden ob Sie uns mit der Erstellung des Gutachtens beauftragen möchten. Das Erstgespräch sowie die Erstellung des Gutachtens sind für Sie vollkommen kostenlos.
Terminvereinbarung
Abhängig vom verursachten Schaden vereinbaren wir ein Besichtigungstermin. Wenn das Fahrzeug noch fahrbereit ist und von Ihnen im verunfallten Zustand noch benutzt wird haben wir verschiedene Möglichkeiten. Ich komme zu Ihnen nachhause, zu Ihrer Arbeitsstelle oder wir treffen uns in einer Werkstatt. Sich in einer Werkstatt zu treffen hat den Vorteil, dass das Fahrzeug durch die Benutzung einer Hebebühne auch von unten besichtigt werden kann. Mitunter kann es auch sinnvoll sein Anbauteile abzubauen (z.B. einen Stoßfänger) um darunterliegende Beschädigungen freizulegen. Wir arbeiten mit verschiedenen Werkstätten zusammen die uns dabei behilflich sind. Auch das ist für Sie vollkommen kostenlos und wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein können wir es auch auf dem Firmengelände des Abschleppunternehmens besichtigen oder an dem Standort wo das Fahrzeug gerade steht.
Besichtigung und Beweissicherung
Bei der Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs wird festgestellt welcher Schaden durch den Schadeneintritt verursacht wurde. Vom kompletten Fahrzeug werden Fotos angefertigt, die der Beweissicherung dienen und welche der gegnerischen Versicherung vorgelegt werden. Zusätzlich wir überprüft ob das Fahrzeug noch verkehrssicher ist oder ob es durch eine Notreparatur in diesem Zustand weiter benutzt werden kann.
Erstellung des Schadensgutachten
Mit einer speziellen Software (z.B. Audatex) werden anschließen, im Büro, die Reparaturkosten ermittelt. Zur Beurteilung um was für einen Schaden es sich handelt wird hierzu der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor Schadeneintritt ermittelt. Die verschieden Arten eines Unfalls sind der Reparaturschaden, der Totalschaden und der wirtschaftliche Totalschaden. Sollte es sich um einen der zwei möglichen Totalschäden handeln muss zusätzlich der Restwert vom verunfallten Fahrzeug ermittelt werden.
Bei einem Reparaturschaden ist es wichtig, festzustellen ob eine Wertminderung am Fahrzeug durch den Schaden eingetreten ist. Der sogenannte merkantile Minderwert ist Bestandteil des verursachten Schadens und muss von der Versicherung ebenfalls ersetzt werden.
Weiterleitung des Gutachtens an die Versicherung oder an einen Rechtsanwalt
Das fertige Gutachten kann von uns direkt an die gegnerische Versicherung oder an einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Ihres Vertrauens weitergeleitet werden.
Wir raten Ihnen immer dazu einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu beauftragen. Er/Sie überwacht das alle Kosten die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfallereignis erstattet werden.
Sie erhalten ebenfalls ein Duplikat des Gutachtens zu Ihrer Information und für Ihre Unterlagen. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges können Sie nachweisen was für einen Schaden das Fahrzeug hatte.